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Das Sozialgericht Magdeburg hat mit Beschluss vom 15.04.2009 (Az. S 16 AS 907/09 ER) entschieden, dass die “staatliche Umweltprämie” bei der Berechnung des Bedarfs nach SGB II nicht als Einkommen berücksichtigt werden darf. Es handele sich bei der Abwrackprämie um zweckgebundenes Einkommen, das mit der Eigenheimzulage vergleichbar sei. Nach §11 Abs. 1 S. 1 SGB II sind Einnahmen in Geld oder Geldeswert als Einkommen zu berücksichtigen. Eine Ausnahme davon regelt §11 Abs. 3 Nr.



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